Zur Navigation - Metanavigation überspringen |
Zum Inhalt - Navigation überspringen |
Zur Marginalspalte - Inhalt überspringen |

AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen

SNOW DOME Sölden in Bispingen GmbH

I. Allgemeine Bestimmungen

Die Angebote und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit einzelvertraglich nichts Abweichendes vereinbart ist. Es gelten die jeweils veröffentlichten Preislisten und die darin genannten Bedingungen, die Vertragsbestandteil sind. Preislisten neueren Datums heben jeweils die Gültigkeit der älteren Preislisten auf. SNOW DOME Sölden in Bispingen GmbH behält sich die Kontingentierung von Tageskarten vor. Gebuchte Leistungen können nicht storniert werden, nicht in Anspruch genommene Leistungen werden nicht erstattet, sofern in diesen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes vereinbart ist.

Eine Umbuchung von Leistungen bis 3 Tage vor dem gebuchten Datum ist möglich, sofern die Leistungen erbracht werden können. Für die Umbuchung wird eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 5,- € berechnet. Beim Kauf von Bonuskarten, Dauerkarten oder Kurspauschalen wird nur dann eine Gutschrift erteilt, wenn dem Kunden aus gesundheitlichen Gründen, die er durch Vorlage eines ärztlichen Attestes nachweisen muss, die weitere Inanspruchnahme der Leistungen nicht möglich ist. Es werden nur die noch nicht in Anspruch genommenen Leistungen gutgeschrieben abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 10 %. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Vorlage des Attestes.

Im Fall eines Verlustes von Wert-Karten ab einem Wert von 50,- € (Dauerkarten oder Karten für Kurspauschalen sowie Gutscheine) wird bei Vorlage des Kassenbons und des Personalausweises eine neue Karte bzw. ein neuer Gutschein für den ab Vorlagedatum verbliebenen Zeitraum für die nicht in Anspruch genommenen Leistungen ausgestellt. Bei Verlust der Karte/des Gutscheins und des Kassenbons sowie generell bei Karten/Gutscheinen unter einem Wert von 50,- € erfolgt kein Ersatz.

Bei Verlust der Karte/des Gutscheins und des Kassenbons im Pistenbereich wird die zum Zeitpunkt der Verlustanzeige höchstmögliche Inanspruchnahme der Piste an diesem Tag berechnet. Geht nur die Karte auf der Piste verloren, so wird bei Vorlage des Kassenbons zeitzonengenau an der Nachzahlkasse abgerechnet.
Stundenkarten, Tageskarten und Dauerkarten sind nicht übertragbar. Bei Nutzung durch Nichtberechtigte hat SNOW DOME Sölden in Bispingen GmbH das Recht, das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Der SNOW DOME Sölden in Bispingen GmbH behält sich vor, in Einzelfällen die Nutzung von Jahreskarten aufgrund von Sonderveranstaltungen einzuschränken. In diesen Fällen wird der Kunde mind. 4 Wochen vor der Sonderveranstaltung durch einen Aushang im SNOW DOME Bispingen informiert. Der SNOW DOME Bispingen ist berechtigt, jederzeit den Verkauf von Hallenzutrittskarten zu kontingentieren.

Bei der Buchung von Leistungen gemäß Ziffer II-IV für Gruppen (Teilnehmerzahl mind. 15 Personen) hat der Kunde das Recht, gegen Zahlung einer Stornogebühr vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle des Rücktrittes sind folgende Stornogebühren vereinbart:

  • Bis 4 Monate vor dem gebuchten Datum, kostenfrei
  • Bis 2 Monate vor dem gebuchten Datum 15 % des Entgeltes
  • Bis 1 Monat vor dem gebuchten Datum 30 % des Entgeltes
  • Bis 2 Wochen vor dem gebuchten Datum 60 % des Entgeltes
  • Bis einschließlich dem 2. Tag vor dem gebuchten Datum 75 % des Entgeltes
  • Ab 1 Tag oder bei Nichtinanspruchnahme am Tag der Leistung 90 % des Entgeltes

Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis offen, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.

SNOW DOME Sölden in Bispingen GmbH haftet nicht für höhere Gewalt. Für Unfälle jeglicher Art, insbesondere soweit sie auf dem Sportbetrieb beruhen, oder für sonstige Schäden jeglicher Art, außer bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, wird nur gehaftet, wenn die Schäden auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder einer Verletzung der Verkehrssicherungspflichten für die Anlagen durch SNOW DOME Sölden in Bispingen GmbH oder ihrer Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen beruhen. Im Falle einer Verletzung ist die SNOW DOME Sölden in Bispingen GmbH berechtigt, einen Rettungswagen anzufordern, es sei denn, der Verletzte lehnt dies schriftlich ab.

Für Diebstahl und Abhandenkommen von persönlichem Eigentum innerhalb der Anlage haftet SNOW DOME Sölden in Bispingen GmbH nur dann, wenn der Schaden auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht. Für alle Schadensersatzansprüche gegen SNOW DOME Sölden in Bispingen GmbH wird die Haftung auf 1 Mio. € bei Personenschäden und auf 250.000,- € bei Sachschäden beschränkt.
Änderungen der vertraglichen Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Der Kunde willigt ein, dass die Vertrags- und Abrechnungsdaten in Datensammlungen geführt werden, soweit dies der ordnungsgemäßen Durchführung der Verträge dient. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen unwirksam sein, so lässt dies die Gültigkeit der einzelnen Verträge insgesamt und der übrigen Vertragsbedingungen unberührt. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Hamburg.

 

II. Zutritt zur Skihalle und Nutzung der Liftanlagen

Der Erwerb der SNOW DOME Karte berechtigt den Kunden zum Zutritt zur beschneiten Fläche und zur Nutzung der Liftanlagen für die Dauer der gebuchten Zeit. Auf alle Karten wird eine Pfandgebühr erhoben, die bei Rückgabe der Karte erstattet wird. Für verloren gegangene und defekte Karten wird die Pfandgebühr nicht zurück erstattet. Bei Überziehung der vom Gast gebuchten Zeit, fällt die Zahlung einer Nachgebühr in Höhe der Differenz zum nächst höheren Tarif an. Die Nutzung der beschneiten Fläche sowie der darauf befindlichen Einrichtungen, wie z. B. Funkpark oder Rodelbahn, erfolgt generell auf eigene Gefahr. Der Fahrstil sollte so angepasst werden, dass Dritte nicht gefährdet werden. Der Zutritt zur beschneiten Fläche ist nur mit Ski, Snowboards gestattet. Die Einbringung von anderen Gegenständen muss von SNOW DOME Sölden in Bispingen GmbH genehmigt werden. Das Einbringen von Gläsern oder Flaschen auf die Skipiste sowie mitgebrachte Speisen und Getränke ist generell untersagt. Für Benutzer des Funparks sowie für Kinder bis 5 Jahre besteht generelle Helmpflicht. Des Weiteren besteht auf dem gesamten Pistenbereich eine Pflicht zum Tragen von Handschuhen. Den Anweisungen des Personals ist unbedingt Folge zu leisten. Ein Verstoß, gegen einen dieser Punkte, kann mit dem Verweis der Skipiste geahndet werden. Die Benutzung der Liftanlagen erfolgt gemäß den ausgehängten Allgemeinen Beförderungsbedingungen. Technik- und besucherbedingte Wartezeiten sind möglich und berechtigen nicht zur Stornierung der gebuchten Leistung oder Forderung einer Erstattung, da die gebuchte Leistung nachgeholt werden kann. SNOW DOME Sölden in Bispingen GmbH behält sich jederzeit vor, Teile der technischen Anlagen zu schließen, ohne dass daraus ein Anspruch auf Rückerstattung gebuchter Leistungen entsteht, solange der Fahrbetrieb weiterhin gewährleistet ist. Die SNOW DOME Karte ist nicht übertragbar. Sie verbleibt als wieder verwendbarer Datenträger im Eigentum von SNOW DOME Sölden in Bispingen GmbH. Bei Missbrauch hat SNOW DOME Sölden in Bispingen GmbH das Recht, die Eintrittskarte entschädigungslos einzuziehen. SNOW DOME Sölden in Bispingen GmbH behält sich die Erhebung von Schadenersatzansprüchen vor.

 

III. Ski- und Snowboardschule “SNOW ACADEMY” im SNOW DOME

Die Anmeldung zum Ski- und Snowboardkurs berechtigt den Kunden zur Teilnahme am gebuchten Kurs. Die Anmeldung ist in mündlicher, fernmündlicher und schriftlicher Form verbindlich. Teilnehmer, die nicht in der Lage sind, den Anforderungen des jeweiligen Kurses zu genügen, können von der Teilnahme ausgeschlossen werden, sofern hierdurch der Kursbetrieb erheblich gestört wird. Dies gilt auch, wenn ein sonstiger wichtiger Grund vorliegt, aufgrund dessen die Teilnahme an dem Kurs für den Skilehrer und die anderen Teilnehmer unzumutbar wird. Ein Anspruch auf Erstattung geleisteter Zahlungen besteht nicht. Der Kunde hat das Recht, bis 48 Stunden vor Kursbeginn kostenfrei auf einen anderen Termin umzubuchen oder bis eine Woche vor Kursbeginn kostenfrei zurückzutreten. Bei späterem Rücktritt oder bei Nichterscheinen wird eine Stornogebühr in Höhe von 60 % der Kursgebühr erhoben, es sei denn, die Stornierung kann durch Beibringen eines ärztlichen Attestes ausreichend begründet werden. Erscheint ein Gast nicht rechtzeitig zu Kursbeginn, erlischt damit sein Anspruch auf Teilnahme.

  • SNOW DOME Sölden in Bispingen GmbH kann vom Vertrag zurücktreten und den Kurs ohne Einhaltung einer Frist absagen, wenn die Mindestteilnehmerzahl von 4 Personen bei Gruppenkursen nicht erreicht wird.
  • SNOW DOME Sölden in Bispingen GmbH behält sich ebenfalls ein Rücktrittsrecht vor, wenn die Durchführung eines Kurses aus Gründen, die in ihrem Verantwortungsbereich liegen (z. B. technischer Defekt, Erkrankung des Lehrers) nicht möglich ist.
  • In diesen Fällen wird der Teilnehmer unverzüglich informiert und die Kursgebühr unverzüglich erstattet oder ein neuer Termin festgelegt.

 

IV. Leihmaterial

Der Erwerb der Verleihtickets berechtigt den Kunden zur Nutzung des entsprechenden Verleihmaterials in der Skihalle. Alle Leihski verfügen über eine hochwertige Sicherheitsbindung. Bei allen Ski-Bindungen wird regelmäßig geprüft, ob die Auslösewerte mit der Skalierung der Bindung übereinstimmen. Hiervon ausgehend wird aufgrund der persönlichen Kundenangaben von Alter, Geschlecht, Gewicht, Körpergröße und Fahrkönnen der persönliche Einstellwert ermittelt und unter Berücksichtigung der Sohlenlänge bei dem Skischuh die Einstellung manuell vorgenommen. Eine elektronische Überprüfung der Einstellwerte mit einem Messgerät erfolgt nicht. Snowboards und Snowblades sind nicht mit einer Sicherheitsbindung ausgestattet. Alle Verleihmaterialien werden regelmäßig geprüft und entsprechen dem jeweiligen aktuellen Stand der Technik. Für das Anlegen der Ausrüstung ist der Kunde selbst verantwortlich. Das Leihmaterial ist nach Verlassen der Piste unverzüglich zurückzugeben.

Bei einem Versuch, Leihmaterial aus dem Gebäude zu entwenden, wird – auch im Interesse der ehrlichen Kunden – ohne Einschränkung Strafanzeige erstattet sowie Hausverbot erteilt. Bei Beschädigungen des Verleihmaterials, ist SNOW DOME Sölden in Bispingen GmbH berechtigt, als pauschale Entschädigung 50 % des Neuwertes des Leihmaterials zu verlangen, SNOW DOME Sölden in Bispingen GmbH behält sich den Nachweis eines höheren Schadens vor. Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis offen, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe als die Pauschale entstanden ist.

 

V. Gastronomie

Der Besteller von Leistungen in den verschiedenen Restaurantbetrieben bzw. gastronomischen Bereichen des SNOW DOME Sölden in Bispingen GmbH hat das Recht, gegen Zahlung einer Stornogebühr vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle des Rücktrittes, der schriftlich erklärt werden muss, werden folgende Stornogebühren vereinbart:

a)

  • Bis 4 Monate vor Veranstaltungsdatum kostenfrei.
  • Bis 2 Monate vor Veranstaltungsdatum 15 % der Raummiete.
  • Bis 1 Monat vor Veranstaltungsdatum 30 % der Raummiete.
  • Bis 2 Wochen vor Veranstaltungsdatum 60 % der Raummiete.
  • Bis einschließlich dem 3. Tag vor Veranstaltungsdatum 80 % der Raummiete.
  • Ab 2 Tage vor der Veranstaltung bis zum Tag der Veranstaltung selbst 90 % der Raummiete.

b)

  • 14 Tage bis einschließlich dem 7. Tag vor Veranstaltungsdatum zzgl. 40 % der bestellten sonstigen Leistungen (Speisen, Getränke, Bedienungsgeld, Dekoration, etc.).
  • 6 Tage bis einschließlich dem 2.Tag vor Veranstaltungsdatum zzgl. 60 % der bestellten sonstigen Leistungen.
  • 1 Tag vor oder am Tag der Veranstaltung zzgl. 90 % der Summe der bestellten sonstigen Leistungen.
  • Dem Besteller bleibt ausdrücklich der Nachweis offen, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.

Die für die Veranstaltungen erforderlichen behördlichen oder privaten Genehmigungen sind vom Besteller rechtzeitig einzuholen und mindestens 10 Werktage vor der Veranstaltung vorzulegen. Eine Versagung oder Rücknahme der Genehmigung berechtigt nicht zum Rücktritt vom Vertrag. Eine Verminderung der vereinbarten Bestellmenge muss SNOW DOME Sölden in Bispingen GmbH mindestens 10 Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden.

Es ist nicht erlaubt, Speisen und Getränke mitzubringen, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. In diesen Fällen behält sich SNOW DOME Sölden in Bispingen GmbH vor, eine Gebühr zu berechnen.
Hat SNOW DOME Sölden in Bispingen GmbH Anlass zur Annahme, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit und den Ruf des Hauses zu gefährden droht sowie in Fällen höherer Gewalt, kann SNOW DOME Sölden in Bispingen GmbH vom Vertrag zurücktreten. Kann SNOW DOME Sölden in Bispingen GmbH die Räumlichkeiten oder bestellten Speisen und Getränke nicht zur Verfügung stellen bzw. liefern, kann sie vom Vertrag zurücktreten.

SNOW DOME verpflichtet sich, den Besteller unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren und eine Gegenleistung zu erstatten.

Der Besteller wird von der Zahlung des Entgeltes befreit. Sind vom Besteller eigene elektrische Anlagen vorgesehen, stimmt SNOW DOME Sölden in Bispingen GmbH nur dann der Nutzung in ihren Räumen zu, wenn vom Besteller die anerkannten Regeln der Technik unter besonderer Berücksichtigung der BGV C1. VDE sowie der VersstättVo in der jeweils gültigen Fassung beachtet wird.

Der anfallende Stromverbrauch wird dem Besteller nach den jeweils gültigen Bereitstellungs- und Arbeitspreisen berechnet. Eine pauschale Berechnung steht SNOW DOME Sölden in Bispingen GmbH frei. Die Einbringung von schweren und/oder sperrigen Gegenständen oder von sonstigen gefährlichen Gegenständen bedarf der grundsätzlichen Genehmigung durch SNOW DOME Sölden in Bispingen GmbH.

Werbung sowie Verkauf und Vertretung von Waren sind nur mit vorheriger Zustimmung der SNOW DOME Sölden in Bispingen GmbH gestattet. Das Gleiche gilt für Zeitungsanzeigen, die Einladungen zu Verkaufsgesprächen oder Verkaufsveranstaltungen in den Räumen der SNOW DOME Sölden in Bispingen GmbH.


SNOW DOME Hotline 05194 / 4311-0

Suche


FIS-REGELN

Bild: MSP-FIS-Teaser

Verhaltensregeln für Skifahrer und Snowboarder auf der Piste

Die FIS-Regeln herunterladen

IMPRESSIONEN

Bild: Snowdome Impressionen-tease

Bilder, Videos, Rundumblick - hier können Sie sich in aller Ruhe im SNOW DOME umsehen!

Impressionen

NEWSLETTER

Bild: Start Newsletter

Unser Newsletter informiert Sie über neue Angebote, Events und Neuigkeiten rund um den SNOW DOME.

Newsletter

GUTSCHEINE

Bild: Start-gutscheine

Sie möchten Ihren Lieben eine Freude machen? Schenken Sie Gutscheine für den SNOW DOME!

Gutscheine